In jeder teilnehmenden Kommune wird eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Leitfaden S. 15 f.) mit lokalen Akteur:innen gebildet. Die Zusammensetzung erfolgt nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung und in Abstimmung mit der Prozessbegleitung. Wenn möglich, wird das Projekt Kontextcheck in bestehende Strukturen (zum Beispiel Gesundheits-, Sozial- und Jugendämter), Netzwerke (zum Beispiel Arbeitskreis Senioren, Netzwerk Migration oder Gesundheitszirkel im Quartier) und kommunale Gesundheitsförderungsprogramme (zum Beispiel die Gesundheitsregionen Niedersachsen oder Präventionsketten Niedersachsen) vor Ort integriert. So werden Doppelstrukturen vermieden und Ergebnisse der Analysen können nachhaltig bearbeitet werden.
Die Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es, gemeinsam relevante kommunale Daten zusammenzustellen, sich einen Überblick über bereits bestehende Angebote zu einer gewählten Thematik zu verschaffen, bestehende beziehungsweise notwendige Netzwerkstrukturen zu analysieren und die Wünsche der jeweils näher betrachteten Bevölkerungsgruppe zu erheben (siehe Prozesskreislauf). Bei der Arbeitsgruppe bietet sich eine Gruppengröße von 5 bis 15 Personen an. Einerseits sollten zentrale Fachbereiche und Akteur:innen zur jeweiligen inhaltlichen Zielsetzung vertreten sein, andererseits sollte die Gruppe nicht zu groß werden, damit sie flexibel arbeitsfähig bleibt.
In der Modellphase hat sich gezeigt, dass das Vorhaben bei monatlichen Treffen und durch zum Beispiel längere Sommerpausen unterbrochen, in etwa ein bis eineinhalb Jahren beansprucht. Insgesamt haben in den Modellkommunen 10 bis 15 Treffen stattgefunden. Wie diese sich idealtypisch gestaltet haben, können Sie der Zeitlichen Planung (PDF | 0,2 MB) entnehmen. Je nach Zielsetzung und kommunaler Planung ist auch eine kompaktere oder langfristigere Umsetzung möglich.
Die für kommunale Prävention und Gesundheitsförderung verantwortlichen Stellen auf Ebene des Landkreises oder der kreisfreien Stadt sind zur Teilnahme am Projekt berechtigt. Kommunen aus Niedersachsen und Bremen, die Kontextcheck vor Ort umsetzen möchten, reichen bitte mit Nennung einer zentralen Ansprechperson die Interessenbekundung bei der LVG & AFS ein. Mit der Interessenbekundung der kommunalen Verwaltungsspitze und unter aktiver Beteiligung der kommunalen Ebene können auch kreisangehörige Gemeinden oder einzelne Stadtteile beziehungsweise Quartiere teilnehmen.
Die Zusicherung beinhaltet die Einwilligung in
Die Interessenbekundung stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung. In einem ersten Beratungsgespräch kann diese auch gemeinsam ausgefüllt werden.